Bevor die Leistung beansprucht werden kann, bedingung die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate weit von einer nahestehenden Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, das von der pflegebedürftigen Person Solo oder gemeinsam mit Angehörigen Freund und